Pendlerpauschale – Entscheidung endlich absehbar
13. Juli 2008 | robins
Der 10. September ist ein Tag für ein rotes Kreuzchen im Kalender. Seit letztem Jahr haben Steuerbescheide ja einen starken Grad der Vorläufigkeit, nun kommt Bewegung in die Diskussion um die Pendlerpauschale – im September wird endlich entschieden.
Hintergrund: Seit 2007 sind Fahrten von und zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer absetzbar. Von dieser Entscheidung sind sage und schreibe 15.000.000 (Millionen!) Pendler betroffen.
Die jetzige Regelung ist höchst ungerecht. Wer einen (relativ) kurzen Weg zur Arbeit hat, bekommt nichts, egal ob er mitten im Stadtzentrum oder hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen wohnt. Wer weiter als 21 Kilometer zur Arbeit fahren muss, wird wie bisher mit 30 Cent pro Kilometer entschädigt.
Leider ist es dabei vollkommen unerheblich, wie gut oder schlecht die Situation im Nahverkehr ist. Während sich Städter mit dieser Regelung relativ gut arrangieren können, steht die Landbevölkerung völlig auf dem Schlauch. Während der Städter sogar die Möglichkeit hat, mal eben noch zwei Straßenzüge weiterzuziehen, um die zwanzig vollzukriegen (auch wenn das wohl kaum jemand wirklich tut), muss das Landei theoretisch kilometerweit zur Bushaltestelle latschen, wo dann vielleicht stündlich mal ein Bus vorbeikommt.
Das kostet einen Haufen Zeit und ist deshalb ziemlich ungerecht! Auch wenn manche Steuerprivilegien nicht das ewige Leben haben – es hat in der Vergangenheit schon gerechtere Regelungen gegeben.
Natürlich kann man sich auch einmal vor Augen halten, dass wir mit dieser Entfernungspauschale (auch in der neuen Version) europaweit ziemlich privilegiert sind. Nur in vier europäischen Staaten besteht überhaupt die Möglichkeit, Fahrten zur Arbeit steuerlich abzusetzen.
Wenn man Gewohnheitsrecht geltend machen könnte… einer der findigen Wikipedia-Autoren berichtet, dass eine Pendlerpauschale in Deutschland schon seit 80 Jahren immer Anwendung fand.
Die könnte man doch langsam ins Grundgesetz übernehmen, oder?
14. Juli 2008 um 19:43 Uhr
Finde ich gut gesagt,denn das noch bei den hohen Benzinkosten – kann Ottonormalverbraucher sich den unerhoerten Luxus des Arbeitens heutzutage ueberhaupt noch leisten? Viele der erwaehnten „Landeier“ wahrscheinlich nicht!
Bleibe zu Hause, bei weniger Einkommen wird weniger gegessen – auch ein Beitrag der Regierung gegen die Umweltverschmutzung!
13. August 2008 um 14:39 Uhr
Der letzte Abschnitt enthält einen Fehler, es ist genau anders herum (nach dem Wikipedia-Artikel). Nur in vier Ländern gibt es *keine* Möglichkeit die Kosten geltend zu machen, in 23 Ländern gibt es eine Entschädigung auf die eine oder andere Weise.
14. August 2008 um 8:59 Uhr
Korrekt.
Danke Mrs. oder Mr. Unbekannt! So privilegiert sind wir also gar nicht, dann wird ja das Gewohnheitsrecht wirklich langsam fällig :o)
Richtig ist, nur „in Tschechien, Griechenland, Großbritannien und Irland“ (Zitat: Wikipedia) sind Fahrkosten zur Arbeit nicht steuerlich absetzbar.